Beitragsordnung
§ 1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des Förderverein Stadtgymnasium Frankfurt. Sie kann durch den Vorstand mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Mitgliedsbeitrag
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 50 € pro Jahr.
- Mitglieder können freiwillig höhere Beiträge bezahlen.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
- Bei ordentlichem und außerordentlichem Austritt sind die Beiträge generell nicht erstattungsfähig.
§ 3 Zahlungsweise
- Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich im Voraus erhoben.
- Die Beiträge werden über das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder erteilen dem Verein hierfür eine entsprechende Einzugsermächtigung.
§ 4 Fälligkeit
- Der Beitrag ist jeweils zum 01. Oktober eines Jahres fällig.
- Bei Neueintritt während der ersten Hälfte des Schuljahres wird der volle Beitrag sofort fällig. Bei Neueintritt während er zweiten Hälfte des Schuljahres wird der halbe Beitrag sofort fällig.
§ 5 Verwendung der Mitgliedsbeiträge
- Die Mitgliedsbeiträge dienen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins.
- Über die genaue Verwendung entscheidet der Vorstand.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit der Gründungsversammlung in Kraft und bleibt bis zur Änderung durch die Mitgliederversammlung gültig.